Für privat Krankenversicherte
Nach § 204 VVG können Sie bei Ihrem Versicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrem Tarif ab.
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Danach meldet sich unser Partner und bespricht Ihre Möglichkeiten mit Ihnen.
Gut zu wissen: Enthält der neue Tarif Mehrleistungen, kann der Versicherer dafür eine Gesundheitsprüfung, einen Zuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen. Ein niedrigerer Beitrag kann auch weniger Leistung oder mehr Selbstbeteiligung bedeuten.
Der Tarifwechsel nach § 204 VVG gilt nur für privat Krankenversicherte. Für gesetzlich Versicherte gibt es Zusatzversicherungen, zum Beispiel für den Krankenhausaufenthalt.
Privat Krankenversicherte können bei ihrem Versicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln. Erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen werden dabei angerechnet. Ausgenommen sind einige Sonderfälle. Ob ein Wechsel für Sie infrage kommt, klären Sie im persönlichen Gespräch.
Nein. Der Tarifwechsel findet innerhalb Ihrer bestehenden Versicherung statt. Kündigen Sie deshalb nichts, bevor Sie Ihre Möglichkeiten geprüft haben.
Nein. so-versichert nimmt Ihre Anfrage entgegen und leitet sie an unseren Partner weiter. Die Beratung übernimmt der Partner.
so-versichert sowie Anfragen so einfach sind keine Versicherungsmakler im Sinne des § 34d Gewerbeordnung (GewO) und erstellen daher selbst keine Tarifvergleiche oder Ersparnis-Berechnungen. Zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage werden die von Ihnen im Formular gemachten Angaben an einen spezialisierten Partner weitergeleitet. Dieser wertet die Daten aus und nimmt anschließend schriftlich (per E-Mail, SMS, WhatsApp) und/oder telefonisch Kontakt mit Ihnen auf, um die Ergebnisse mitzuteilen und eine weiterführende Beratung anzubieten.