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Für privat Krankenversicherte

Ihr PKV-Beitrag ist gestiegen? Lassen Sie prüfen, ob ein Tarifwechsel infrage kommt.

Nach § 204 VVG können Sie bei Ihrem Versicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln. Ob sich das lohnt, hängt von Ihrem Tarif ab.

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen. Danach meldet sich unser Partner und bespricht Ihre Möglichkeiten mit Ihnen.

Das sollten Sie wissen

Gesetzliches Recht nach § 204 VVG
Sie bleiben bei Ihrem Versicherer, eine Kündigung ist nicht nötig
Erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen werden angerechnet
Keine Gesundheitsfragen in diesem Formular

Gut zu wissen: Enthält der neue Tarif Mehrleistungen, kann der Versicherer dafür eine Gesundheitsprüfung, einen Zuschlag oder einen Leistungsausschluss verlangen. Ein niedrigerer Beitrag kann auch weniger Leistung oder mehr Selbstbeteiligung bedeuten.

Wie sind Sie aktuell versichert?

Privat oder beihilfeberechtigt
Gesetzlich

Der Tarifwechsel nach § 204 VVG gilt nur für privat Krankenversicherte. Für gesetzlich Versicherte gibt es Zusatzversicherungen, zum Beispiel für den Krankenhausaufenthalt.

So läuft es ab

1
Fragen beantworten
Eine Frage pro Bildschirm. Sie können jederzeit zurückgehen.
2
Angaben gehen an unseren Partner
Wir leiten Ihre Angaben an Testvermittler weiter.
3
Der Partner meldet sich
Er bespricht Ihr Anliegen mit Ihnen und berät Sie persönlich.

Häufige Fragen

Was ist der Tarifwechsel nach § 204 VVG?

Privat Krankenversicherte können bei ihrem Versicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wechseln. Erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen werden dabei angerechnet. Ausgenommen sind einige Sonderfälle. Ob ein Wechsel für Sie infrage kommt, klären Sie im persönlichen Gespräch.

Muss ich dafür meine Versicherung kündigen?

Nein. Der Tarifwechsel findet innerhalb Ihrer bestehenden Versicherung statt. Kündigen Sie deshalb nichts, bevor Sie Ihre Möglichkeiten geprüft haben.

Berät mich so-versichert selbst?

Nein. so-versichert nimmt Ihre Anfrage entgegen und leitet sie an unseren Partner weiter. Die Beratung übernimmt der Partner.

so-versichert sowie Anfragen so einfach sind keine Versicherungsmakler im Sinne des § 34d Gewerbeordnung (GewO) und erstellen daher selbst keine Tarifvergleiche oder Ersparnis-Berechnungen. Zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage werden die von Ihnen im Formular gemachten Angaben an einen spezialisierten Partner weitergeleitet. Dieser wertet die Daten aus und nimmt anschließend schriftlich (per E-Mail, SMS, WhatsApp) und/oder telefonisch Kontakt mit Ihnen auf, um die Ergebnisse mitzuteilen und eine weiterführende Beratung anzubieten.

so-versichert ist ein Angebot von Anfragen so einfach.

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